In der Versicherungslandschaft ist das Leistungsrecht in zwei große Bereiche unterteilt. Es gibt private Krankenkassen und das System der gesetzlichen Krankenversicherungen. Der Unterschied ist leicht erklärt. Die privaten Kassen haben alle Leistungen, für die sie aufkommen, in ihre Verträge eingearbeitet. Da es hier unterschiedliche Tarife und unterschiedliche Grundregeln gibt, ist nur schwer generell zu sagen, ob aus diesem Vertrag ein Anspruch auf ein Hilfsmittel wie. z.B. einen Lagerungskeil ableitbar ist.
Die Leistungen aller gesetzlichen Krankenkassen basieren auf dem Sozialgesetzbuch (SGB V). Dort wird ein gewisser Rahmen gesteckt in dem sich gesetzliche Krankenversicherungen bewegen können. Formulierungen wie wirtschaftlich, zweckmäßig und ausreichend sind zum Teil auslegbare Begriffe. Das Maß des Notwendigen oder der anerkannte Stand der Technik sind schwer greifbar.
Also ist es von Kasse zu Kasse unterschiedlich und manchmal auch vom Sachbearbeiter abhängig, ob ein so umfangreicher Ansatz, wie z.B. die Förderung der kindlichen Entwicklung unterstützt wird. Sollten Sie den Lagerungskeil über die Kasse beantragen wollen, stehen wir Ihnen mit Rat und Tat gerne zur Verfügung. Ein wichtiger Bestandteil für die erfolgreiche Beantragung ist die Dokumentation! Versuchen Sie von Beginn an aufzuzeichnen (schriftlich, per Video oder bildlich), wie sich die regelmäßige Nutzung der Lagerung (unter Durchführung der angelernten Übungen) auf die Entwicklung ihres Kindes auswirkt. Diese Dokumentation kann als Nachweis des Erfolges im Einzelfall durchaus den ein oder anderen Mitarbeiter der Krankenkasse überzeugen.
Sollte die Krankenkasse von der Anschaffung eines Keiles erst einmal Abstand halten, können Sie unser Mietkonzept nutzen und/oder dies der Kasse als Übergangslösung vorschlagen.